Hinweise und Regeln der Voigt Marine Miet-/ Charterbedingungen
Bestätigungen:
Alle Terminbestätigungen sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit und aufgrund von Wetter, technischen Ausfällen und weiteren Ereignissen (Sperrungen etc.). Der Mietvertrag / Chartervertrag kommt erst
vor Ort am Miettag zu Stande.
Für einen reibungslosen Ablauf, kontaktieren Sie uns bitte 10 Tage vor Antritt per Telefon oder E-Mail.
Bei Terminbestätigungen achten Sie bitte darauf, dass Sie mindestens 30min vor Fahrantritt vor Ort sind. Die Einweisungen gehören zu Mietzeit.
Ab 30min nach ihrem reservierten Termin und ohne Rückmeldung Ihrerseits, behalten wir uns das Recht vor das Boot weiter zu vermieten.
Bedingungen:
Der Mietvertragsunterzeichner ist gleich der Schiffsführer. Der Schiffsführer ist verantwortlich für das Boot sowie für die gesamte Besatzung.
Bitte beachten Sie, dass wir Alkohol nur in Maßen auf den Booten genehmigen. Es gilt auf unseren Mietbooten generell 0,0%.
Jungesellen-(innen)abschiede, Partytouren etc. sind vorher mit der Voigt Marine abzustimmen.
Besondere Mietbedingungen für Boote: Der Mietvertrag kommt erst vor Ort zwischen der Voigt Marine und dem Mieter zustande. Der Mietvertrag, die Mietbedingungen und die Wasser-Regeln werden hier vor
Ort ausführlich erläutert.
Für das Fahren eines Bootes bis 15 PS benötigen Sie in keinen Bootsführerschein. Jedoch muss der Bootsfahrer 18 Jahre alt und sollte Besitz eines gültigen Autoführerscheins sein. Aus
versicherungstechnischen und Sicherheitsgründen muss es vor Übergabe eine theoretische und technische Einweisung in die Handhabung des Bootes geben. Die Boote sind bei Übergabe betankt.
Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Die Boote sind pfleglich zu behandeln! Alle Schäden sind sofort der Voigt Marine zu melden. Bei Schäden mit Personen und / oder anderen Booten, Steganlagen etc., ist die Polizei zu informieren. Für
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder durch Dritte eintreten, ist der Mieter verantwortlich. Eine Schadensregulierung hat dann durch diesen zu erfolgen. Die Voigt Marine behält sich vor,
Schadens- , Schlepp- und Tankkosten mit der Kaution zu verrechnen. Der Mieter hat sich strikt an die Ausführungen der Bootseinweisung zu halten. Zuwiderhandlungen können zur sofortigen Kündigung des
Vertrages führen. Eine Erstattung des vereinbarten Mietpreises
erfolgt im genannten Fall nicht, auch nicht anteilig. Sollte die Anmietung / Übergabe auf Grund kurzfristiger Beschädigungen des Bootes nicht erfolgen können, so ist die Voigt Marine bemüht, ein
Ersatzboot ohne zusätzliche Kosten bereitzustellen. Sollte kein Ersatzboot verfügbar sein, so wird dem Mieter die volle Miete erstattet.
Der Mieter verpflichtet sich, während der gesamten Zeit auf dem Boot ein funktionstüchtiges Handy bei sich zu haben, um jederzeit erreichbar zu sein sowie die Möglichkeit zu haben, jederzeit das
Wetter auf diversen Internetseiten oder App’s zu prüfen.
KAUTION
Bei Übernahme des Bootes wird eine Kaution in Bar fällig (der Betrag ist in der Preisliste für jedes Boot angegeben). Diese Kaution wird vollständig nach dem Check out des Bootes am abgesprochenen Ort und zur abgesprochenen Zeit unter Voraussetzung der kompletten Ausrüstung und der Nichtbeschädigung des Bootes zurückgegeben. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung der Ausrüstung, einzelner Teile, oder bei Diebstahl des gesamten Bootes, behält die Voigt Marine einen gewissen Teil oder die gesamte Kaution zurück, die den Kosten für die Beschaffung der verlorenen oder beschädigten Ausrüstung, bzw. der Reparatur eines einzelnen Teiles des Bootes entsprechen.
PFLICHTEN UND VERANTWORTUNG DES MIETERS
Die Mieter bzw. Nutzer des Bootes werden darauf hingewiesen, jenes sorgfältig zu behandeln und sich an alle Vorschriften zu halten. Dem Mieter ist es
untersagt das Boot unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen zu steuern. Die Mitnahme von Alkohol auf dem Boot ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Die Voigt Marine behält sich das Recht vor, die
Mitnahme zu untersagen. Untersagt sind ebenfalls alle Sachen, die dem Boot und der Umwelt Schaden können, wie zum Beispiel: Böller,
Konfetti, Tischfeuerwerk, Luftschlangen etc.
Der Nutzer der Dienstleistung ist verpflichtet, den Zustand des Bootes und der Ausrüstung gemäß der Checkliste zu überprüfen, welche dieser nach Inspektion und In Empfangnahme des Bootes
unterschreibt. Alle Beanstandungen müssen vor Fahrantritt gemeldet werden. Alle Mängel und Schäden am Boot oder der Ausrüstung, die nicht während der In Empfangnahme seitens des Klienten bemerkt
wurden, geben diesem nicht das Recht, den Preis für das Boot zu mindern. Die Mitnahme von Hunden an Bord ist nicht generell gestattet, nur mit Ausnahme einer vorherigen Vereinbarung für bestimmte
Boote. Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Bootes den gesamten entstandenen Müll zu entsorgen. Durch Sonnencreme entstandene Schäden und Fleckentfernung werden von der Kaution
beglichen.
Der Nutzer muss ab 15 PS Motorleistung einen gültigen bundesdeutschen Bootsführerschein (Binnen) besitzen und diesem im Original vorlegen.
Falls der Vermieter zu dem Schluss kommt, dass der Bootsführer nicht über das notwendige Wissen und Fertigkeiten verfügt, kann er die Nutzung des Bootes untersagen.
Für alle Konsequenzen, die aus der Überlassung des Bootes an Unbefugte entstehen, haftet der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot nicht selbst weiterzuvermieten, zu verleihen, zu
kommerziellen Zwecken oder zum Fischfang zu benutzen. Mit Unterschreiben der Check-in Liste bestätigt der Mieter die Übernahme des Bootes in dem Zustand, der mit der Check-in Liste bestätigt
wird. Dies bezieht sich sowohl auf die unter Wasser liegenden Bootsteile, als auch auf die über Wasser.
1. Jedes Boot muss einen geeigneten Führer haben. Er ist für die Sicherheit an Bord und für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften verantwortlich.
2. Vor Beginn der Fahrt sollten die technischen Einrichtungen des Bootes auf Funktionsfähigkeit überprüft werden. Ausreichende Sicherheitsausrüstung muss an Bord sein.
3. Für jede an Bord befindliche Person unter 12 Jahren muss eine Rettungsweste vorhanden sein. Kinder und Nichtschwimmer sollten Rettungswesten stets angelegt haben.
4. Das Überladen von Booten mit Personen oder Material ist lebensgefährlich. Bei ungenügend Freibord besteht leicht die Gefahr des Kenterns und Sinkens.
5. Offenes Licht oder Feuer am geöffneten Motorraum und an der freigelegten Bilge bedeutet Explosionsgefahr.
6. Wichtig sind Informationen über die Eigenschaften und über die Bestimmungen des zu befahrenden Gewässers.
7. Es ist darauf zu achten, dass alle erforderlichen Papiere an Bord sind. Unannehmlichkeiten und Bestrafungen werden dadurch vermieden
8. Das Führen von Sportbooten unter Alkoholeinfluss ist verantwortungslos und strafbar.
9. Vom Ufer sollte nur im rechten Winkel bei langsamer Fahrt gefahren werden, bis der eigentliche Kurs anliegt.
10. Badezonen sind zu meiden. Die Fahrt in der Nähe von Campingplätzen und Badebuchten ist zu verlangsamen bzw. verboten. (siehe Wasserkarte)
11. Kinder sollten während der Fahrt und am Liegeplatz nie unbeaufsichtigt gelassen werden.
12. Rücksichtnahme auf andere Wassertouristen wie Ruderer, Kanuten und Segler ist obligatorisch. Sportlich faires Verhalten dient der Sicherheit aller.
13. Angler und Fahrzeuge der Berufsfischerei dürfen nicht behindert werden. Bei ausgelegten Netzen und anderen Fanggeräten ist langsam und vorsichtig zu fahren.
14. Beim Begegnen von schwimmenden Geräten wie Baggern oder Messfahrzeugen ist ausreichend Abstand zu halten. Auf die vorfahrtsberechtigte Berufsschifffahrt muss stets geachtet werden. Das Anlegen an
den Stegen und Halteanlagen der Berufsschifffahrt ist verboten. Die Reederei Löwa kann dies zur Anzeige bringen und die Kosten dem Mieter berechnen (bis zu 1000 EUR).
15. Das Sitzen auf den Bordwänden und dem Motorraum am Heck des Bootes ist lebensgefährlich und deshalb verboten. Hierfür sind die dafür vorgesehenen Sitzanordnungen zu benutzen.
16. Bei unsichtigem Wetter und ist der nächste Hafen sofort anzusteuern.
17. Das Wasserskifahren oder das ziehen von Luftmatratzen oder ähnlichem ist verboten
18. Keine Abfälle und kein Öl oder andere brennbare Stoffe in das Wasser schütten, sondern mithelfen, die Gewässer reinzuhalten.
19. Gegenüber anderen Bootseignern sollte man sich stets höflich und hilfsbereit verhalten.
Verhaltensweisen in der Schleuse Koschener Kanal
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme üben, unerfahrene Bootsführer unterstützen, Geduld und Zeit mitbringen
Lichtsignale und Textanzeigen beachten (Tunneleingänge, Vorhäfen, Schleusenkammer), Anweisungen des Schleusenwärters folgen
große Boote zuerst einfahren, zuerst rechts ganz vorfahren, dann auch die linke Seite nutzen, Schleusenkammer bestmöglich ausnutzen, das letzte Boot so festmachen, dass es die beiden Schalthebel
betätigen kann, blauen Weiterschleusungshebel erst betätigen, wenn alle Boote eingefahren sind, roter Hebel stoppt die Schleusung im Notfall
Boote nicht festknoten - Wasserhöhe ändert sich, Hilfsmittel (z.B. 3 Meter Leine und Bootshaken) nutzen, Boote mittig halten oder an Bug und Heck, Motoren ausschalten
nach der Schleusung langsam, nacheinander und rücksichtsvoll ausfahren
nur im Notfall in der Schleusenkammer Ein- und Aussteigen
orangene Rufsäulen für Kommunikation mit dem Schleusenpersonal nutzen, Notruf (112) nur für den wirklichen Notfall nutzen
Durchfahrt SOLARKATAMARAN – Koschner Kanal
10.10 - 10.50 Uhr (Abfahrt 10.00 Uhr Stadthafen) 12.40 - 13.20 Uhr (Abfahrt 12.30 Uhr Geierswalde) 14.40 - 15.20 Uhr (Abfahrt 14.30 Stadthafen) 16.25 - 17.05 Uhr (Abfahrt 16.15 Uhr Geierswalde)
Höchstgeschwindigkeiten
Senftenberger See und brandenburgischer Teil des Geierswalder Sees:
• generell 12 km/h, Kleinfahrzeuge 15 km/h
• Uferrandzonen (bis 5m) 7 km/h
Sächsischer Teil des Geierswalder Sees:
• generell 12 km/h, für Kleinfahrzeuge 15 km/h
• Uferrandzonen (bis 5m) 7 km/h
• ab allseitiger Uferentfernung 100m:
Verbände 15 km/h, Kleinfahrzeuge 30 km/h
Nicht befahrbar
Nicht befahrbare Teile des Senftenberger Sees:
• mit Abstand 100 m vom Ufer in den Bereichen:
östliches Ende Seestrand Großkoschen, Ost- und Nordufer bis westliches Ende Seestrand Niemtsch
→ ausgenommen davon: Steganlagen, Anlegemöglichkeiten
• Bereich von Südufer westlich des Hafencamps bis Ende Südschlauch und Anfang Südsee westliche Seite bis Ortslage Niemtsch südlich der Fahrgastschiffanlegestelle
• zwischen Anfang Südsee westliche Seite und Ende Südschlauch
• Anlegen an der Insel und dass Befahren der Gewässerbereiche um die Insel verboten
https://www.senftenberger-see.de/de/senftenberger-see/senftenberger-see-mit-boot/schiffbares-gewaesser.html
Barbarakanal / SornoerKanal
Das Befahren des Barbarakanals ist nur nach Absprache mit der Voigt Marine gestattet. Aufgrund der geringen Wassertiefe und einiger Besonderheiten, bedarf es der Zustimmung der Voigt
Marine.
Das Befahren des Sornoerkanals ist untersagt und verboten.
Ebenso sind alle Uferzonen des Geierswalder See´s zu meiden und der Mindestabstand von 100m zum Ufer einzuhalten. Ein Anlanden mit Mietbooten ist untersagt.